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   OVG Hamburg, 05.08.2004 - 3 Nc 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14783
OVG Hamburg, 05.08.2004 - 3 Nc 3/04 (https://dejure.org/2004,14783)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.08.2004 - 3 Nc 3/04 (https://dejure.org/2004,14783)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. August 2004 - 3 Nc 3/04 (https://dejure.org/2004,14783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Entscheidungsspielraums im Rahmen der Vergabe der Studienplätze für den zweiten Studienabschnitt; Möglichkeit einer Auswahl der Studienbewerber innerhalb der Ausländerquote; Anspruch auf Vergabe des verfügbaren Studienplatzes im zweiten Studienabschnitt unter ...

  • Judicialis

    HAWZVO § 2 Abs. 5; ; HAWZVO § 13 a; ; HmbHG § 36; ; HmbHG § 41; ; HmbHG § 42 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 8 S 2717/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde im

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.08.2004 - 3 Nc 3/04
    Sie schließt hier, wie es erforderlich ist, an eine Beschwerde an, mit der der Antragsteller eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts zu Lasten der Antragsgegnerin erstrebt, und richtet sich gerade gegen das vom Beschwerdeführer erstrebte Ziel (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Mannheim, Beschl. v. 21.12.1992 - 8 S 2717/92 -, Juris; Beschl. v. 11.5.1998, NVwZ 1999 S. 442; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.1964, NJW 1965 S. 2267).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.08.2004 - 3 Nc 3/04
    Sie schließt hier, wie es erforderlich ist, an eine Beschwerde an, mit der der Antragsteller eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts zu Lasten der Antragsgegnerin erstrebt, und richtet sich gerade gegen das vom Beschwerdeführer erstrebte Ziel (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Mannheim, Beschl. v. 21.12.1992 - 8 S 2717/92 -, Juris; Beschl. v. 11.5.1998, NVwZ 1999 S. 442; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.1964, NJW 1965 S. 2267).
  • OVG Hamburg, 12.10.2000 - 3 Nc 42/00
    Auszug aus OVG Hamburg, 05.08.2004 - 3 Nc 3/04
    Einen Quereinstieg von Studienbewerbern in höhere Fachsemester können die Hochschulen, wenn das jeweilige Zulassungsrecht der Länder nichts anderes bestimmt (zur Unterschiedlichkeit des Landesrechts insoweit vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.10.2000 - 3 Nc 42/00 - HMed SS 2000, BA S. 17 f.) ablehnen.
  • OVG Hamburg, 17.09.1964 - Bs II 32 (35)/63
    Auszug aus OVG Hamburg, 05.08.2004 - 3 Nc 3/04
    Sie schließt hier, wie es erforderlich ist, an eine Beschwerde an, mit der der Antragsteller eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts zu Lasten der Antragsgegnerin erstrebt, und richtet sich gerade gegen das vom Beschwerdeführer erstrebte Ziel (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Mannheim, Beschl. v. 21.12.1992 - 8 S 2717/92 -, Juris; Beschl. v. 11.5.1998, NVwZ 1999 S. 442; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.1964, NJW 1965 S. 2267).
  • OVG Hamburg, 08.10.2021 - 2 Bs 192/21

    Prüfungsgegenstand einer baunachbarrechtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle;

    Zwar ist sie gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 567 Abs. 3 ZPO analog statthaft und auch im Übrigen, insbesondere trotz Nichteinhaltung der Frist nach § 147 Abs. 1 VwGO für die Einlegung der Beschwerde (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.12.2006, 3 Bs 112/06, NVwZ 2007, 604, juris Rn. 24; Beschl. v. 5.8.2004, 3 Nc 3/04, NVwZ-RR 2005, 544, juris Rn. 40), zulässig.
  • OVG Hamburg, 21.04.2005 - 3 Bs 40/05

    Rechtmäßigkeit eines mit Sofortvollzug ausgesprochenen Studierverbotes gegenüber

    b) Fehl geht auch die Rüge des Antragstellers, der Rechtmäßigkeit des Studierverbots stehe bereits die Tatsache entgegen, dass die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg durch Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. August 2004 - 3 Nc 3/04 - im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet worden sei, ihn vorläufig zum Studium im Studiengang Informations- und Elektrotechnik im zweiten Studienabschnitt zuzulassen und dass sie ihn auch zum Studium zugelassen habe.
  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 19 CE 22.2514

    Zur Zulässigkeit einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde

    Ob und ggf. welche sonstigen Voraussetzungen und Fristen für die Einlegung und die Begründung der Anschlussbeschwerde - um eine gewisse Waffengleichheit zwischen der qualifizierten Anforderungen unterliegenden Beschwerde und der Anschlussbeschwerde zu erreichen - bestehen (vgl. dazu z. B. OVG MV, B,v. 7.9.2010 - 1 M 210/09- juris Rn.50 ff; OVG Hamburg, B.v. 5.8.2004 - 3 Nc 3/04 - juris Rn. 66; ablehnend Happ in Eyermann, a.a.O. § 146 Rn. 32), bedarf keiner näheren Überprüfung.
  • VG Hamburg, 21.01.2005 - 5 E 4531/04

    D (A), Studenten, Strafverfahren, Revisionsverfahren, Duldung, Auflage,

    Im Beschwerdeverfahren verpflichtete das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die ... im Wege der einstweiligen Anordnung, den Antragsteller nach den Rechtsverhältnissen des Sommersemesters 2004 vorläufig zum Studium im Studiengang ... im zweiten Studienabschnitt zuzulassen (Beschl.v. 05.08.2004, Az: 3 Nc 3/04).
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